Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen für Eltern. Einen ersten Überblick erhalten Sie mit unserer Schulbroschüre.
Schul – ABC des GSV Peckeloh-Oesterweg
Hilfen bei kranken Kindern – Kinderkrankheiten erklärt durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Hilfen finden Sie unter unter den folgenden Links:
Hilfe für kranke Kinder – Diagnosen und ihre Behandlung
Bei Beendigung der Schulschließung und Rückkehr der Kinder in die Schule gilt auch folgende Bestimmung:
Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) zu versehen.
Die Beurlaubung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerin oder des Schülers ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen wird auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18.04.2020 verwiesen.
Elternbriefe
Sonstige Downloads
- Läuse Broschüre GSV (PDF 127kb)
- Wie und wo kann ich mich beschweren?? Unser Beschwerdemanagement! (134 KB)
Ergebnisse Elternbefragung 2018
Im Februar 2018 haben wir eine von den Eltern gewünschte Befragung aller Eltern der Schule durchgeführt. Sie wurde durch die Steuergruppe Schulentwicklung, in der LehrerInnen und Eltern gemeinsam Fragen der Schulentwicklung bearbeiten, entwickelt. Es wurden insgesamt 38 Fragen aus den verschiedenen schulischen Bereichen erarbeitet. Der zweiseitige Fragebogen wurde sowohl in Papierform als auch Online angeboten. Es wurden insgesamt 192 Fragebögen an alle Kinder verteilt.
Insgesamt 192 Bögen zurück 65 = 33,9 %
Peckeloh 93 Bögen zurück 35 = 37,6 %
Oesterweg 99 Bögen zurück 30 = 30,3 %, davon
Onlinebögen 14 = 7,3 %