Radfahrprüfung in Peckeloh

 

Am 09.02.2023 fand die Radfahrprüfung für die Klasse Erde (4) in Peckeloh statt. Dem regnerischen Februar trotzend, wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Peter Stockhecke von der Verkehrswacht Gütersloh unter anderem fleißig das Linksabbiegen und das Umfahren von Hindernissen geübt. Natürlich durfte ein vorheriger Verkehrscheck der Kinderfahrräder nicht fehlen.

Alle 21 Schülerinnen und Schüler haben sowohl die Theorie- als auch die Praxisprüfung bestanden. Jonah Meyrahn freut sich zudem über eine Urkunde, denn er hat beide Prüfungsteile mit 0 Fehlern bestanden.

Wir gratulieren allen Erde-Kindern zu ihrem Fahrradführerschein!
Unser besonderer Dank richtet sich an die Verkehrswacht Gütersloh, an unseren Förderverein und an die Sparkasse Versmold.

Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der auslaufenden Coronamaßnahmen

Hier finden Sie den aktuellen Brief Frau Fellers an alle Eltern und Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler in NRW.

Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Es erfolgt keine regelmäßige Ausgabe von Schnelltests.
  • Eine Maske kann weiterhin freiwillig zum Selbst- und Fremdschutz getragen werden.
  • Die bisherige 5tätige Isolationspflicht entfällt. Positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
  • Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen!
  • Weiterhin gilt die Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und Lüften.

 

Brief der Schulministerin

Hier finden Sie den aktuellen Brief vom 29.9.2022 unserer Schulministerin zu den neuen Beschlüssen im Hinblick auf Corona- und Energiesparmaßnahmen

Brief der Ministerin an die Eltern_Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona- und Energiesparmaßnahmen_29.9.2022

 

Wichtiges für die Grundschule im Überblick:

  • Das Tragen einer Maske im Unterricht bleibt eine Empfehlung.
  • Testungen sollen weiterhin anlassbezogen zu Hause durchgeführt werden. Die Schulen stellen das Testmaterial.
  • Im Bereich der Energiesparmaßnahmen werden voraussichtlich kaum Maßnahmen auf die Kinder zukommen, da Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“ gehören.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass unsere Schülerinnen und Schüler erneut Schnelltests von der Schule für die Wochen nach den Herbstferien erhalten. Bitte nutzen Sie einen Test am Tag nach den Herbstferien, damit wir alle wieder sicher in die Schulzeit starten können. Anschließend testen Sie Ihre Kinder bitte, wie bereits gewohnt, wenn Ihre Kinder Symptome haben oder Kontakt zu jemandem hatten, der mit dem Coronavirus infiziert ist.

 

In meinem Rucksack… Ein Video für die neuen Erstklässler

Liebe Erstklässler,

 

damit ihr wisst, was alles in eure Schultasche gehört, haben wir ein Video für euch gedreht.

Du brauchst:

  • alles, was dir deine Klassenlehrerin auf den Materialzettel geschrieben hat
  • eine Schultasche
  • eine Federmappe

Besonders wichtig ist, dass du alles in deiner Schultasche (Stifte, Mappen, Radiergummi,…) beschriftest und deine Materialien schon vorbereitet hast. So kannst du nichts mehr verlieren.
So können wir am ersten Schultag gleich beginnen und uns in Ruhe kennenlernen.

Wir freuen uns auf euch!

 

 

„Cooler als Schokolade“ – Der Versmolder Kinderstadtplan

Unter anderem in Zusammenarbeit mit der OGS Oesterweg ist der Versmolder Kinderstadtplan entstanden. Drei Stadtralleys garantieren eine Menge Spaß und bei Abgabe der richtigen Lösung gibt es zur Belohnung Eisgutscheine.

https://www.versmold.de/de/aktuelles/meldungen/2021/Cooler-als-Schokolade-der-Versmolder-Kinderstadtplan.php

Der Kinderstadtplan ist in der Stadtbibliothek, im Rathaus oder im Haus der Familie erhältlich.

Unsere Schulstandorte: Eine virtuelle Tour

Da im Jahr 2021 kein Tag der offenen Tür stattfinden konnte, möchten wir Ihnen die Schule durch einen virtuellen Rundgang vorstellen.
Da der Standort Peckeloh während der Sommerferien umgebaut wird, haben wir auf das Einfügen exemplarischer Klassenräume verzichtet. Eine Aktualisierung der virtuellen Tour nach Beendigung der Umbaumaßnahmen ist geplant.
Viel Freude beim Erkunden unserer Schulstandorte!

Alles hat ein Ende – Herr Duch verlässt die Schule

Alles hat seine Zeit ……

Es gab eine Zeit ohne „Herrn“ Duch !

Es gibt eine Zeit mit „Herrn“ Duch !

Es wird eine Zeit ohne „Herrn“ Duch geben !

Sehr geehrte Eltern,

liebe Kinder,

nun ist es so weit, dass ich diese Schule wieder verlassen werde, nein verlassen muss. Die Umstände, unter denen dies zurzeit geschieht, sind ganz besonders und machen mich sehr traurig, denn ich darf und kann mich von niemandem persönlich verabschieden. Es gibt keinen Handschlag und keine Umarmung. Was bleibt ist ein Winken aus der Distanz.

Ich bin jetzt 40 Jahre im Schuldienst, davon 33 Jahre in Schulleitung. Insgesamt hatte ich 7 berufliche „Stationen“, die z.T. ganz unterschiedlich grundgelegt waren, mir aber sehr wertvolle Grundlagen für meinen Beruf gegeben haben. Seit August 2013 war ich nun Schulleiter an dieser Schule und habe gemeinsam mit dem Kollegium und allen anderen Verantwortlichen versucht, aus den ehemals eigenständigen Grundschulen in Peckeloh und Oesterweg eine gemeinsame Verbundschule grundzulegen und aufzubauen. Ich denke, dass dies schon gut gelungen ist, denn der „Wir-Gedanke“ und das „Wir-Bewusstsein“ hat sich schon spürbar entwickelt. Ich hoffe und wünsche allen in der Schulgemeinde, dass sich die Verbundschule weiterhin so positiv weiterentwickelt und es nach den Sommerferien nur noch direkten Unterricht in der Schule gibt. Wir haben seit dem 16.03.2020 alle gelernt, dass „Schule zuhause“ eine viel zu große Belastung für alle Beteiligten ist und vor allem die Kinder darunter leiden und sich nicht wirklich entsprechend entwickeln können. Lernen in der Schule, zusammen mit den Lehrerinnen und Lehrern ist effektiver, sinnvoller und zielführender. Ich wünsche Ihnen allen, dass „Schule in der Schule“ wieder zum normalen Standard wird.

Den Kindern des 4. Schuljahres, die ich auch nicht mehr verabschieden durfte, obwohl wir es noch am Montag fest geplant hatten, wünsche ich einen großartigen Start in ihrer Schule in der 5. Klasse. Möget ihr schnell neue Freunde und nette Mitschülerinnen und Mitschüler treffen. Dass ihr die besten Lehrer bekommen werdet ist selbstverständlich.

Ich bedanke mich bei allen, die mir in den vergangenen Jahren ihr Vertrauen geschenkt und die mich bei der Erledigung meiner Aufgaben unterstützt haben (Schulpflegschaft, Schulkonferenz, Fördervereine, Kollegium…).

Allen Kindern, die am 13.08.2020 neu in die Schule kommen, wünsche ich auch einen superstarken Schulstart. Ich hoffe, dass es dann keine Corona – Beschränkungen mehr gibt und sie jeden Tag in die „wirkliche Schule“ gehen können. Denn im ersten Schuljahr kann man nicht „Homeschooling“ oder „Distanzlernen“ machen.

Ich sage jetzt Auf Wiedersehen, Tschüss, Bye bye, Adieu und wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Sommerferien und einen tollen Schulstart ab 12.08.2020

Herzlichst

Ihr

Jürgen Duch

Änderungen in der Notbetreuung ab 27.04.2020

Am späten Freitagabend erreichte uns die neue Schulmail des Ministeriums zur aktuellen Situation in der Corona – Krise. Die für die Grundschulen wichtigen Teile füge ich unten zur Information bei. Die darin enthaltenen Links bringen Ihnen bei Bedarf weitere Hilfen und Hinweise.

  1. Notbetreuung

1) Tätigkeitsbereiche

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Weitergehende Informationen des Ministeriums finden Sie hier.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ganz Neu!!!!

2) Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

III. Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Das neue Antragsformular für Versmold können Sie mit dem Link abrufen:

Antrag für Notbetreuung Grundschulen ab 27-04-2020_neu

Bescheinigung Alleinerziehende Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule

Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule

 

 

Ende Osterferien – „Schule beginnt“ – Unterricht erst später

Liebe Kinder, liebe Eltern,

die Osterferien gehen an diesem Wochenende zu Ende und Schule beginnt wieder. Allerdings vollkommen anders als in all den anderen Jahren. Noch nie sind nach den Osterferien alle Kinder zuhause geblieben und mussten dort „Schule machen“. Aber im Moment ist es so. Nach derzeitigem Stand „dürfen“ die Kinder der 4. Klasse ab 04.Mai wieder das Schulgebäude betreten. In welcher Organisationsform und von wann bis wann werden wir noch genau mitteilen. Wann die anderen Kinder wieder kommen können steht noch in den berühmten Sternen.

Die KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen haben schon oder werden am Montag die Materialien für die nächste Woche zusammenstellen. Das wird sowohl digital per Mail als auch in Papierform (analog) erfolgen. Diese Unterlagen müssen dann in der Schule abgeholt werden. Es wäre für uns sehr hilfreich, wenn Sie dem/der KlassenlehrerIn eine Rückmeldung geben, ob Sie die Unterlagen per Mail erhalten  oder ob Sie die Unterlagen lieber in der Schule abholen wollen. Bitte kommen Sie nicht einfach zur Schule, sondern warten Sie erst die weiteren Informationen ab. Wir haben auch eine ganz neue Form des „Fernlernens“ vorbereitet. Infos hierzu erhalten Sie am Montag.

Die Berufsgruppen zur Berechtigung für die Teilnahme in der Notbetreuung haben sich geändert. Ich füge die aktuelle Verordnungslage und den neuen Antrag als Link ein.

CoronaSchVO 16.04.2020

CoronaBetrVO 16.04.2020

Anlage 1 zur CoronaBetrVO vom 16.04.2020

Anlage 2 zur CoronaBetrVO vom 16.04.2020

Antrag für Notbetreuung Grundschulen ab 20.04

 

Neue Mitteilungen aus dem Ministerium

Herr Staatssekretär Richter hat in einer Mail heute Mittag alle Schulen über die aktuelle Sachlage informiert. Die für die Grundschulen relevanten Aussagen füge ich hier ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

Erweiterung der Notbetreuung

Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden.Grundlage für diese Erweiterung der Notbetreuung ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsstruktur (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Diese können Sie im Bildungsportal unter der Rubrik Notbetreuung abrufen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten

Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.

Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.

Sonderprogramm des WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.

Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.

Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

Notfallbetreuung – Brief der Ministerin an alle Eltern

Heute haben wir einen Brief der Ministerin Frau Gebauer erhalten, der an alle Eltern gerichtet ist.

Hier ist sein Wortlaut:

Elternbrief der Ministerin_Notbetreuung_27-03-2020

Mit diesem Link kommen Sie auf die Seite beim Kreis Gütersloh und können Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen abrufen:

Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen.